Der Schutz der Gesundheit und des Lebens von Mutter und Kind ist im Mutterschutzgesetz (PDF-Datei) geregelt. Werdende Mütter dürfen in den letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung (Achtwochenfrist) nicht beschäftigt werden. Vor der 32. Schwangerschaftswoche kann bei Vorliegen von gesundheitlichen Freistellungsgründen ein vorzeitiger Mutterschutz beantragt werden.
Viele weitere hilfreiche Patienten-Informationen rund um Schwangerschaft, Mutter-Kind-Pass, Geburt und Wochenbett - zur Verfügung gestellt vom Öffentlichen Österreichischen Gesundheitsportal - finden sie hier.
Ausgewählte Broschüren & Folder und Formulare als PDF-Dokument zum Thema können auch hier heruntergeladen werden.
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